Was ist EÜR?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung: Du vergleichst Einnahmen und Werbungskosten eines Jahres — ohne doppelte Buchführung. Viele Freelancer und Kleingewerbetreibende nutzen die EÜR statt Bilanz.
Die EÜR eignet sich, wenn du nicht bilanzierungspflichtig bist. Einnahmen werden nach Zufluss, Ausgaben nach Abfluss erfasst — wann das Geld tatsächlich auf dem Konto war, zählt.
Typische Kategorien
- Betriebseinnahmen (Honorare, Projekte, Retainer)
- Werbungskosten (Software, Hardware, Reisen, Fortbildung)
- Homeoffice-Pauschale oder anteilige Miete
- Steuerberater- und Kontoführungsgebühren
EÜR und E-Rechnung
Die EÜR regelt die Gewinnermittlung — nicht das Rechnungsformat. E-Rechnungen sind trotzdem relevant: Sie sind der Beleg für deine Einnahmen und sollten nach GoBD-Grundsätzen archiviert werden.
Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die E-Rechnungspflicht kann sich ändern — maßgeblich sind BMF-FAQ, § 14 UStG und § 27 Abs. 38 UStG (Stand: Gesetzeslage 2025/2026). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.