Lexikon

Was ist Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer auf Rechnungen, wenn dein Jahresumsatz die gesetzliche Grenze nicht überschreitet. Du weist keine USt aus und ziehst in der Regel keine Vorsteuer ab.

Die Umsatzgrenze liegt derzeit bei 25.000 € im Gründungsjahr bzw. 100.000 € im Folgejahr (Stand der Gesetzeslage — Grenzen können sich ändern). Auf der Rechnung steht der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.

Vor- und Nachteile

  • Vorteil: Einfachere Rechnungen ohne USt-Ausweis, weniger UStVA-Aufwand
  • Nachteil: Keine Vorsteuer aus Investitionen (Laptop, Software)
  • Nachteil: B2B-Kunden mit Vorsteuerabzug bevorzugen oft reguläre Rechnungen

Kleinunternehmer und E-Rechnung

Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer — nicht die Rechtsform. Kleinunternehmer sind in der Regel von der gesetzlichen E-Rechnungs-Ausstellungspflicht ausgenommen (§ 34a UStDV), müssen aber seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Kunden können dennoch strukturierte Rechnungen verlangen.

Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die E-Rechnungspflicht kann sich ändern — maßgeblich sind BMF-FAQ, § 14 UStG und § 27 Abs. 38 UStG (Stand: Gesetzeslage 2025/2026). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.

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