Was ist Reverse Charge?
Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) bedeutet: Bei bestimmten grenzüberschreitenden oder B2B-Leistungen stellst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus — der Empfänger schuldet die Steuer in seinem Land.
Typisch bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten: Du rechnest netto ab und vermerkst den Reverse-Charge-Hinweis. Der Empfänger meldet die USt lokal.
Wann relevant für Freelancer
- IT-Dienstleistungen, Beratung, Design an EU-B2B-Kunden
- Bauleistungen und bestimmte Lieferungen im Inland (§ 13b UStG)
- Rechnungen ins Ausland — Format oft nicht XRechnung, aber Pflichtangaben nötig
Abgrenzung zur E-Rechnungspflicht
Reverse Charge regelt das Steuerregime — die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft primär inländische B2B-Umsätze. Trotzdem: saubere Pflichtangaben und Archivierung bleiben Pflicht.
Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die E-Rechnungspflicht kann sich ändern — maßgeblich sind BMF-FAQ, § 14 UStG und § 27 Abs. 38 UStG (Stand: Gesetzeslage 2025/2026). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.