Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG — Grenzen seit 2025
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es vielen Selbstständigen, ohne Umsatzsteuer abzurechnen — wenn die gesetzlichen Umsatzgrenzen eingehalten werden. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gelten netto-Grenzen und eine verschärfte Fallbeil-Regel im laufenden Jahr.
Zwei Grenzen ab dem zweiten Jahr
- Vorjahresumsatz darf höchstens 25.000,00 € netto betragen.
- Laufendes Jahr darf höchstens 100.000,00 € netto betragen (Fallbeil — Überschreitung endet die Regelung sofort).
Im Gründungsjahr gibt es keinen Vorjahresumsatz. Es zählt allein, dass der Umsatz im Gründungsjahr 25.000,00 € netto nicht überschreitet.
Beispiel: Vorjahr 18.000 €, laufend 30.000 € erwartet
- Vorjahr: 18.000,00 € — unter 25.000,00 € ✓
- Bisher 12.000,00 € + Rest 18.000,00 € = 30.000,00 € — unter 100.000,00 € ✓
- Ergebnis: Kleinunternehmerregelung voraussichtlich möglich.
Rechnungshinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Häufige Fragen
- Welche Umsatzgrenzen gelten seit 2025 für Kleinunternehmer?
- Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gelten netto: Im Gründungsjahr höchstens 25.000 €. Ab dem zweiten Jahr darf der Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € betragen und der Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 € (Fallbeil-Grenze).
- Was bedeutet die Fallbeil-Grenze bei 100.000 €?
- Wird der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 € netto überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort. Der überschreitende Umsatz unterliegt der Regelbesteuerung — nicht erst ab dem nächsten Jahr.
- Muss ich Umsätze netto oder brutto angeben?
- Die Grenzen beziehen sich auf netto Umsätze — ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Trage in den Rechner die Beträge ein, die du vor MwSt auf Rechnungen ausweist.
- Welchen Hinweis gehört auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
- Typisch: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Ohne diesen Hinweis kann das Finanzamt Umsatzsteuer nachfordern, auch wenn du Kleinunternehmer bist.
- Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
- Bei Überschreitung der 100.000 €-Grenze im laufenden Jahr: sofortige Regelbesteuerung auf den überschreitenden Umsatz. Bei zu hohem Vorjahresumsatz (> 25.000 € netto): in der Regel keine Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr.
Weiterlesen
- Kleinunternehmerregelung im Lexikon
- MwSt-Rechner — Netto und Brutto auf Rechnungen
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